01.01.2021Verleihung ZT Befugnis an EU/EWR/CH-ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen, NiederlassungÜbersicht der erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Verleihung einer österreichischen Ziviltechnikerbefugnis, welche in digital lesbarer Form (z.B. pdf) oder in Kopie mit der Post oder per Email zu übermitteln sind: ZT Befugnis für EU/EWR/CH-ArchitektInnen, Niederlassung ZT Befugnis für EU/EWR/CH-IngenieurkonsulentInnen, Niederlassung |
31.12.2016EU/EWR-DienstleisterInnenMit der Novelle des Ziviltechnikergesetzes 2007 wurde u.a. die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU umgesetzt. Nach wie vor können dennoch Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates bzw. der Schweiz nur unter bestimmten Voraussetzungen Planungsleistungen in Österreich erbringen. Nähere Informationen zur Planungsberechtigung. |