07.09.2020Umsatzmeldeformular 2021Um für das Jahr 2021 die Berechnung der Kammerumlage nach dem jeweiligen Umsatz des einzelnen Mitglieds aus einer ZiviltechnikerInnentätigkeit bzw. dem Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft vornehmen zu können, werden Ihre Umsatzdaten des Jahres 2019 benötigt. Für die Kammerumlagenberechnung im Jahr 2021 werden als Basis herangezogen: |