![]() |
![]() |
![]() |
Erreichbarkeit der Kammerdirektion GrazUm die Aufrechterhaltung des Kammerbetriebs gewährleisten zu können, wird in der Kammerdirektion Graz wieder abwechselnd im Homeoffice gearbeitet. Deshalb ersuchen wir Sie um Ihr Verständnis dafür, dass persönliche Beratungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Wir sind für Sie bis auf Weiteres zu den gewohnten Zeiten (Mo, Mi, Fr 8.00 – 14.30 Uhr, Di und Do 8.00 – 17.00 Uhr) telefonisch, elektronisch und per Fax erreichbar: |
![]() |
![]() |
![]() Foto: ZT Kammer |
Neue ZiviltechnikerInnen in der Steiermark vereidigtAm 13.1.2021 wurden vier neue ZiviltechnikerInnen von Herrn Landesbaudirektor Dipl.-Ing. Andreas Tropper vereidigt: Dipl.-Ing. Martina Berger, Architektin Die Kammer heißt ihre neuen Mitglieder herzlich willkommen! |
![]() |
![]() |
![]() Foto: kebox / Fotolia |
Achtung bei Vertragsabschlüssen außerhalb der KanzleiräumlichkeitenAnlassfall eines nun auch in 2. Instanz entschiedenen Rechtsstreits war eine ausständige Honorarforderung einer Grazer Architektin, nachdem ihr Vertragspartner erst mehrere Monate nach Vertragsabschluss unter Berufung auf das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes – (kurz: FAGG) vom Werkvertrag zurückgetreten ist. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz kam auf Basis eines Vorabentscheidungsverfahrens des EuGHs zum Ergebnis, dass der Verbraucher mangels entsprechender Aufklärung über sein Rücktrittsrecht vom gegenständlichen Vertrag zurücktreten konnte und der Architektin somit kein Honorar für die erbrachten Leistungen zusteht. |
![]() |
![]() |
![]() Foto: stockpics / Fotolia |
Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2018Mit BGBl Nr. II 605/2020 wurde die Schwellenwerteverordnung 2018 bis 31. Dezember 2022 verlängert. Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge können somit weiterhin bis zu einem geschätzten Auftragswert von EUR 100.000,-- direkt an UnternehmerInnen vergeben werden. Das nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung kann für Bauaufträge bis zu einem Auftragswert von EUR 1 Mio. herangezogen werden. |
![]() |
![]() |
![]() Foto: Zerbor / Fotolia |
Änderung Kärntner Bauvorschriften und Kärntner Bauordnung 1996Mit Landesgesetzblatt Nr. 116/2020 wurden die Änderungen der Kärntner Bauvorschriften und der Kärntner Bauordnung 1996 verlautbart. Ziel der Novellierung war die Umsetzung von EU-Unionsrecht. Inhaltlich wurden insbesondere Bestimmungen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, den Aufbau der Infrastruktur über alternative Kraftstoffe und die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen aufgenommen bzw. adaptiert. |
![]() |
![]() |
![]() Foto: momius / Fotolia |
Architekturpreis des Landes Steiermark 2021Zum 20. Mal wird der Architekturpreis des Landes Steiermark ausgeschrieben, welcher mit einem Preisgeld von Euro 10.000,-- dotiert ist. Das Ziel der Preisstiftung ist die Förderung und Anerkennung herausragender zeitgenössischer Leistungen auf dem Gebiet der Architektur in der Steiermark. Die Auszeichnung wird für Objekte verliehen, die sich in der Steiermark befinden und deren Fertigstellung zwischen 1. Jänner 2019 und dem 1. Februar 2021 liegt. Einreichung: bis 1.2.2021 Weitere Informationen sowie die Ausschreibung finden Sie hier. |
![]() |
![]() |
![]() |
Raumplanung - Jahrbuch des Instituts für Raumplanung der TU Wien 202050 Jahre Raumplanung an der TU Wien Infos bzw. Inhaltsverzeichnis |